Beweissicherung

Vor geplanten Baumaßnahmen oder bei Bauschäden an Ihrem Objekt innerhalb und außerhalb der Verjährungsfristen für Mängelansprüche

Werden bei bestehender Bebauung umfangreiche Baumaßnahmen durchgeführt, kann dies zu Schäden am Bestand führen. Es ist daher sinnvoll, im Vorfeld den baulichen Ist-Zustand zu dokumentieren, um spätere Schadensersatzansprüche zu begründen bzw. abzuwehren.

Bei folgenden Sachverhalten empfehlen wir, noch vor Beginn der Baumaßnahmen eine Beweissicherung durchzuführen:

  • Neubau- und Instandsetzungsarbeiten bei geschlossener (innerstädtischer) Bebauung
  • Kampfmittelsondierungen
  • Temporäre Grundwasserabsenkungen bei der Errichtung von Baugruben
  • Abbruch-, Unterfangungs- und Verbauarbeiten
  • Tiefbau- und Straßenbauarbeiten

Neben der präventiven Beweissicherung bieten wir auch die Beweissicherung im Schadenfall an. Kommt es zum Streit zwischen den am Bau Beteiligten, kann in der Regel mit der Bauschadeninstandsetzung begonnen werden, wenn zuvor der bauliche Zustand sowie die Schadenursachen in Form einer Beweissicherung dokumentiert wurden.