Gutachten

Allgemeinverständliche Aufbereitung komplexer Sachverhalte als objektive Bewertungsgrundlage zur Verwendung bei außergerichtlicher Streitbeilegungen oder bei Rechtsverfahren

Als Sachverständige geben wir mit unseren Gutachten eine begründete Bewertung zu einem vom Auftraggeber angefragten technischen Sachverhalt ab. Die dabei gewonnen Erkenntnisse arbeiten wir schriftlich so auf, dass sie allgemein verständlich und von Dritten nachvollziehbar sind. Im Falle von Bauschadensgutachten dokumentieren wir den baulichen Ist-Zustand und bewerten die Schadenursachen. Dabei klären wir, ob die Schadensymptome als Folge eines Verstoßes gegen die allgemein anerkannten Regeln der Technik eingetreten sind. Wir benennen zudem die notwendigen Instandsetzungsmaßnahmen und geben eine Schätzung zu den hierfür erforderlichen Kosten ab. Bei Bedarf ermitteln wir außerdem die technischen Zuständigkeiten für die eingetretenen Schäden und geben die Schadenhöhe an.

Unsere Gutachten erstellen wir für:

  • private und gewerbliche Auftraggeber
  • Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherer
  • die öffentliche Hand
  • Gerichte aller Instanzen

Schiedsgutachten

Wir fertigen zudem Schiedsgutachten an. Zwei streitende Parteien einigen sich dabei im Rahmen eines Schiedsverfahrens auf einen unabhängigen Dritten zur objektiven Klärung der technischen Sachverhalte. An das Ergebnis des Schiedsgutachten sind die Parteien gebunden. Schiedsverfahren verfolgen das Ziel, im Streitfall eine außergerichtliche Einigung herbeizuführen.