Beratung beim Immobilienerwerb

Beratung beim Hauskauf und Begleitung bei der Bauabnahme

Gebrauchte Immobilien

Sie interessieren sich für den Erwerb einer Gebrauchtimmobilie. Nachdem Sie sich Ihr Traumhaus vom Makler oder Eigentümer haben zeigen lassen und Sie dessen Erwerb prinzipiell in Erwägung ziehen, empfehlen wir Ihnen, dieses nochmals in Begleitung eines Bausachverständigen zu begehen.

Gerade bei älteren Gebäuden ist die technische Funktionalität einiger Bauteile oftmals erschöpft. Für Sie als technischer Laie ist dies jedoch nur schwer erkennbar. Mit unserer Messtechnik finden wir beispielsweise heraus, ob Wasser in das Objekt eindringt und ggf. eine teure Instandsetzung der Abdichtung bevorsteht. Wir zeigen Ihnen den notwendigen Instandsetzungsbedarf für das Gebäude auf und schätzen vor Ort die Kosten, die für die Modernisierung anfallen können.

Neubau

Für den Neubau einer Immobilie werden heute kaum noch Architekten, sondern zumeist Bauträger beauftragt. Der stets zunehmende Kosten- und Zeitdruck beim Bauen führt dazu, dass die notwendige Sorgfalt bei der Bauausführung durch den sich selbst kontrollierenden Bauträger nicht immer aufgebracht wird – es drohen teure Baumängel, die mitunter erst nach Ablauf Ihrer Gewährleistungsansprüche offenkundig werden.

Jeder technische Laie, der den Bau einer Immobilie plant, ist daher gut beraten, sich von einem Bausachverständigen unterstützen zu lassen. Gerne prüfen wir Ihre Bauvertragsunterlagen – idealerweise noch vor dem Vertragsabschluss. Während der Bauphase kontrollieren wir auf Wunsch regelmäßig den Baufortschritt, um so Mängel aufzudecken, die bei Fertigstellung verdeckt und nicht mehr erkennbar sind.

Selbstverständlich unterstützen wir Sie auch bei der Bauabnahme. Es ist wichtig, dass ein vollständiges Protokoll etwaiger Baufehler erarbeitet wird, damit Sie deren Beseitigung umgehend verlangen können. Werden erst nach der Bauabnahme Mängel offenkundig, liegt die sogenannte Beweislast auf Seiten des Erwerbers. Das bedeutet, dass Sie beweisen müssen, z. B. durch die Beauftragung eines Gutachtens, dass Ihr Bauträger fehlerhaft gebaut hat.

Nutzen Sie unsere Expertise!